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Tarife für Privatpersonen ohne Kostenträger

Die Strecke zum BTZ Einheitstarif von CHF 4.40

Die Tarife für Fahrgäste mit Rollstuhl, die einen Wohnsitz in der Stadt Zürich und einen Ausweis von ProMobil haben, sind günstig. Sie entsprechen dem Einzelfahrttarif im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes. Damit bezahlen Berechtigte für eine Fahrt in der Stadt Zürich CHF 4.40

Maximal zwei Begleitpersonen fahren gratis mit, falls sie dem mobilitätsbehinderten Fahrgast behilflich sind.

Ohne den Berechtigungsausweis von ProMobil gelten Taxitarife. Sie können im BTZ-Bus bar bezahlt werden. Auch der Taxitarif deckt die Kosten der BTZ nicht vollständig. Die Differenz trägt die Stadt Zürich.

BTZ-Tarife für ProMobil-Freizeitfahrten

Fahrgäste mit Wohnsitz im Kanton Zürich bekommen von ProMobil eine begrenzte Anzahl vergünstigte persönliche Freizeit-Fahrkarten. BTZ übernimmt für Fahrgäste mit Wohnsitz in der Stadt Zürich einen Teil der Vergünstigung, damit Fahrgäste pro Fahrt nur CHF 4.40 bezahlen müssen. Antragsformulare für Promobil-Freizeitfahrten sind bei folgenden Institutionen erhältlich:

Vergünstigte BTZ-Zusatzfahrten

Fahrgäste im Rollstuhl, denen die begrenzte Anzahl ProMobil-Fahrkarten nicht reicht, können trotzdem mit BTZ fahren. Das allerdings nur, wenn sie Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich sind und ihre Fahrt nicht in der Hauptverkehrszeit stattfindet. Diese Fahrten müssen bei BTZ als Zusatzfahrt bestellt und im Bus bar bezahlt werden. Kosten für eine Fahrt: CHF 5.–.

BTZ-Freizeitfahrten ohne ProMobil-Vergünstigung

Wenn Sie keine ProMobil-Fahrkarten bekommen können, bestellen Sie Ihre persönlichen Freizeit-Fahrkarten bei BTZ. Ausgeführte Fahrten werden zum Taxitarif verrechnet. Sie erhalten auf Wunsch eine Monatsrechnung.

Vergünstigte BTZ-Fahrten für Nicht-Zürcher

Fahrgäste aus anderen Kantonen als Zürich können bei BTZ einzelne Freizeitfahrten bestellen. Hierfür benötigen Sie den Ausweis eines Behinderten-Transportdienstes. Sie bezahlen für Fahrten in der Stadt Zürich CHF 10.–, für Fahrten ausserhalb der Stadt CHF 15.–.

Tarife für Institutionen und Privatpersonen mit Kostenträger

Fahrkarten von BTZ für Institutionen

Für Heime, Spitäler und ähnliche Institutionen stellt BTZ unpersönliche Fahrkarten aus. Diese werden zum Volltarif verrechnet. Wenden Sie sich für Auskünfte und Bestellungen an BTZ, Telefon 044 444 22 10 oder senden Sie ein E-Mail.

Fahrkarten von BTZ für Arbeits- und Therapiefahrten

Die Kosten für Arbeits- und Therapiefahrten werden unter Umständen von der SUVA, der SVA oder einer anderen Versicherung teilweise oder ganz übernommen. Fragen Sie diese Institutionen nach einer Kostengutsprache. Leiten Sie diese an die BTZ weiter.

Wir senden Ihnen dann die persönlichen Fahrkarten. Die Monatsrechnung für ausgeführte Fahrten geht an die Institution, die für Sie Kostengutsprache leistet. Müssen Sie einen Teil der Kosten selber tragen, erhalten Sie von BTZ eine Monatsrechnung.