Reglement BTZ Freizeitfahrten

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Reglement BTZ Freizeitfahrten für 5 Sfr.

BTZ- Freizeitfahrten

Im Herbst 2004 hat ProMobil eine Beschränkung auf 192 Fahrten pro Jahr einführen müssen. Wir wissen, dass ein Teil unserer Kundinnen und Kunden mit diesem Kontingent für ProMobil-Fahrten nicht auskommen kann. Für Einwohner der Stadt Zürich konnte eine Regelung gefunden werden, die es ermöglicht, zusätzliche Freizeitfahrten in der Stadt Zürich zu machen. Zum Tarif für die Stadt Zürich in Höhe von Fr. 5.00 steht Ihnen BTZ für weitere Fahrten zur Verfügung. Wie gehen Sie vor und was gilt es zu beachten?

  • Beantragen Sie bei den BTZ eine Berechtigung für BTZ Freizeitfahrten mittels Coupon in der Word-Datei. Unterschreiben Sie bitte und senden sie ihn an die BTZ zurück.
  • Für die BTZ Freizeitfahrten, teilen Sie der Disposition bitte schon bei der Bestellung mit, dass Sie bar bezahlen wollen. Die Fr. 5.00 übergeben Sie direkt dem Fahrer, für diese Fahrten erhalten Sie also keine Fahrkarten im Voraus.
  • Fahrtbeginn nur ausserhalb der Hauptverkehrszeit, d.h. zwischen 09:00-15:00 und nach 18:00 Uhr.
  • BTZ muss Ihre Fahrten um +/- 30 Minuten verschieben können. Dies ermöglicht der Dispo die Durchführung von mehr Fahrten und hilft damit zusätzliche Freizeitfahrten anzubieten.
  • Der Preis beträgt Fr. 5.00 pro Fahrt.
  • Keine Beförderungsgarantie: Fahrten können nur angenommen werden, wenn BTZ über freie Kapazitäten verfügt.
  • Frühe Buchung erhöht die Chancen auf eine Fahrt, freie Kapazitäten werden gemäss Eingang der Buchungen vergeben.
  • Wo vom Fahrziel her sinnvoll, versucht BTZ durch eine gemeinsame Beförderung mit anderen Fahrgästen, möglichst vielen Fahrtwünschen gerecht zu werden.

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